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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 L 20/14   

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OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 L 20/14 (https://dejure.org/2015,50917)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.06.2015 - 2 L 20/14 (https://dejure.org/2015,50917)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Juni 2015 - 2 L 20/14 (https://dejure.org/2015,50917)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 49 Abs 1 S 2 VwVfG, § 48 Abs 4 VwVfG, § 18 Abs 3 BBergG, § 18 Abs 2 S 1 BBergG
    Geltung der Widerrufsfrist bei Anwendung des § 18 Abs 3 BBergG; (kein) Ermessen beim Widerruf; Berücksichtigung des Marktbedarfs; Zweck der bergrechtlichen Widerrufsmöglichkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.03.2011 - 7 C 4.10

    Erdwärme; Geothermie; Aufsuchungserlaubnis; Verlängerung; planmäßige Aufsuchung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 L 20/14
    Um dem volkswirtschaftlichen Interesse Rechnung zu tragen, rohstoffhöffige Gebiete möglichst sachgerecht in angemessener Zeit zu untersuchen, müssen an die beabsichtigte Aufsuchung strenge Maßstäbe angelegt werden, um zu verhindern, dass durch unsachgemäße oder mangelhafte Aufsuchungsarbeiten die Erschließung von Rohstoffvorkommen blockiert und insoweit eine unproduktive Vorratshaltung betrieben wird (Urt. v. 03.03.2011 - 7 C 4/10 -, juris RdNr. 15, 13).

    Durch die Erlaubnis- und Bewilligungspflicht nach § 6 BBergG unterwirft das BBergG nämlich die Aufsuchung in gleicher Weise wie die anschließende Gewinnung einer präventiven staatlichen Kontrolle, die u.a. am gesetzgeberischen Ziel der Sicherung der Rohstoffgewinnung ausgerichtet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.03.2011 a.a.O. RdNr. 12).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 L 20/14
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine für die angefochtene Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 --, juris).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 L 20/14
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine für die angefochtene Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 --, juris).
  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 L 20/14
    Die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Rechtsmittelführer konkret auf die Frage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2006 - BVerwG 5 B 99.05 -, nach juris, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.07.2014 - 12 ZB 13.1886

    Voraussetzungen für die Verwirkung eines jugendhilferechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 L 20/14
    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass sich aus der bloßen Untätigkeit einer Behörde keine Verwirkung eines Anspruchs ergeben kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28.07.2014 - 12 ZB 13.1886 -, juris RdNr. 15 m.w.N).
  • OVG Sachsen, 20.08.2010 - 4 A 325/08
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 L 20/14
    Auch das Verwaltungsgericht Chemnitz geht davon aus, dass bei dem Widerruf von Bergwerkeigentum nach § 18 Abs. 4 BBergG die Jahresfrist des § 49 VwVfG nicht anzuwenden ist (VG Chemnitz Urt. v. 30.04.2008 - 2 K 24/08 -, bestätigt durch Sächs.OVG, Beschl. v. 20.08.2010 - 4 A 325/08 -, ZfB 2011, 39-40; Juris RdNr. 5).
  • VG Bremen, 23.09.2010 - 2 K 24/08

    Es ist zulässig, wenn die Satzung einer Ärztekammer vorsieht, die für die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 L 20/14
    Auch das Verwaltungsgericht Chemnitz geht davon aus, dass bei dem Widerruf von Bergwerkeigentum nach § 18 Abs. 4 BBergG die Jahresfrist des § 49 VwVfG nicht anzuwenden ist (VG Chemnitz Urt. v. 30.04.2008 - 2 K 24/08 -, bestätigt durch Sächs.OVG, Beschl. v. 20.08.2010 - 4 A 325/08 -, ZfB 2011, 39-40; Juris RdNr. 5).
  • VGH Bayern, 06.07.2005 - 12 B 01.1042
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2015 - 2 L 20/14
    Solche die Verwirkung auslösenden Umstände liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. Bay.VGH, Urt. v. 06.07.2005 - 12 B 01.1042 -, juris RdNr. 11, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2018 - 4 LB 10/18

    Widerruf einer Bewilligung zum Abbau von Sand und Kies im Sylter Außenriff

    Ob für die wirtschaftliche Planung i.S.d. § 18 Abs. 3 Satz 2 BBergG auch die allgemeine wirtschaftliche Situation von Bedeutung sein kann, so dass auch unternehmerische Entscheidungen zu berücksichtigen wären, die auf allgemeinen betriebswirtschaftlichen / marktstrategischen Erwägungen im Rahmen des Wettbewerbs beruhen, ist umstritten (so BT-Drs. 8/1315, S. 91; Kühne a.a.O., § 18 Rn. 18, Dammert/Brückner a.a.O., S. 191; ablehnend VG Halle a.a.O. juris Rn. 54, dem ausdrücklich folgend OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 08.06.2015 - 2 L 20/14 - ZfB 2015, 259 ff., juris Rn. 15 ff. unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 03.03.2011 - 7 C 4.10 -, juris Rn. 12 ff.).

    Da er deshalb mit der Möglichkeit eines Widerrufes rechnen muss, ist ein Vertrauensschutz nicht geboten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2018 - 2 L 96/16 -, juris Rn. 116 und Beschl. v. 08.06.2015 - 2 L 20/14 -, juris Rn. 10, 23; Piens/Schulte/Graf Vitzthum, BBergG, 1983, § 18 Rn. 14; offen gelassen, mit Neigung zur Unanwendbarkeit: VG Chemnitz, Urt. v. 25.11.1999 - 2 K 561/98 - ZfB 2000, 66, 70; a.A.: Kühne a.a.O., § 18 Rn. 20 ff., 37 und Dammert/Brückner a.a.O., S. 195).

    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment) und damit eine Situation geschaffen wird, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (Vertrauensmoment) (BVerwG, Urt. v. 30.08.2018 - 2 C 10/17 -, juris Rn. 21 und v. 27.01.2010 - 7 A 8.09 -, juris, Rn. 26, beide m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2018 - 2 L 96/16 -, juris Rn. 117 und Beschl. v. 08.06.2015 - 2 L 20/14 -, juris Rn. 24).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 96/16

    Verlängerung einer bergrechtlichen Bewilligung

    Die Jahresfrist des § 49 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 48 Abs. 4 VwVfG ist bei einem Widerruf nach § 18 Abs. 3 BBergG nicht anwendbar (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.06.2015 - 2 L 20/14 -, juris, RdNr. 23).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Urt. v. 27.01.2010 - BVerwG 7 A 8.09 -, juris, RdNr. 26, m.w.N.; Beschl. d. Senats v. 08.06.2015, a.a.O., RdNr. 24).

  • VG Schleswig, 02.10.2020 - 6 A 566/17

    Widerruf einer Bewilligung zum Abbau und der Gewinnung von Bodenschätzen; Abbau

    Da er deshalb mit der Möglichkeit eines Widerrufes rechnen muss, ist ein Vertrauensschutz nicht geboten (OVG Schleswig, Urteil vom 19.12.2018 - 4 LB 10/18 -, Juris Rn. 83 m.w.N.; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.7.2018 - 2 L 96/16 -, Juris Rn. 116 und Beschluss vom 8.6.2015 - 2 L 20/14 -, Juris Rn. 10, 23; a.A. wohl Kühne, in: Boldt/Weller/Kühne/von Mäßenhausen, BBergG, 2. Aufl. 2016, § 18 Rn. 37).
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